27.08.2012, 20:17
Die wichtigsten Auszüge der Durchführungsbestimmungen des HVT für PMU-Rennen sowie
Sonderbestimmungen Gelsenkirchen:
1. Bei Starterangabe ist verbindlich anzugeben, ob das Pferd mit oder ohne Beschlag (Vorder- und
Hinterhufe getrennt) läuft.
Unterbleibt bei Starterangabe der Hinweis bezüglich eines Starts ohne Eisen, wird davon
ausgegangen und besteht die Verpflichtung, dass das Pferd mit komplettem Beschlag an den Start
geht.
Nach dem Tag der Starterangabe ist eine Änderung nicht mehr möglich.
2. Der MELDESCHLUSS (für Pferd und Fahrer!) liegt 2 Stunden vor Start des Rennens, in dem
das entsprechende Pferd startet.
Bitte beachten Sie, dass PMU-Renntage bereits um 17:00 Uhr beginnen!
Nichtstarter sind am Renntag bis spätestens 14 Uhr dem Veranstalter mitzuteilen (sofern möglich
schon früher).
3. Als Starter angegebene Pferde sind zwischen Starterangabe und Rennen in anderen Rennen nicht
teilnahmeberechtigt.
4. Erbringt die Starterangabe für ein PMU-Rennen nicht mindestens 11 Starter,
kann das entsprechende Rennen seinen PMU-Status verlieren. Es wird eventuell als normales
Rennen mit einer Dotation von dann 1.600 Euro gelaufen.
Im Fall, dass an einem Renntag nicht mehr wie gefordert sechs PMU-Rennen durchgeführt werden
können, wird kurzfristig entschieden, ob der Renntag abgesagt werden muss oder bei entsprechend
niedrigen Starterzahlen als Renntag ohne PMU-Bewettbarkeit dennoch abgehalten wird.
5. Eventuell erforderliche Minderungen werden wie folgt vorgenommen:
Werden mehr als 14 Pferde als Starter angegeben, erfolgt eine Minderung in Abweichung zu § 73
Abs. 7 TRO in folgender absteigender Reihenfolge:
a) Pferde, die in den letzten zwei Monaten vor der Starterangabe nicht an Leistungsprüfungen
teilgenommen haben
b) Pferde, die bei den letzten drei Starts in Leistungsprüfungen dreimal nicht Erster, Zweiter
oder Dritter waren
c) Pferde, die bei den letzten drei Starts in Leistungsprüfungen zweimal nicht Erster, Zweiter
oder Dritter waren
d) Pferde, die bei den letzten drei Starts in Leistungsprüfungen einmal nicht Erster, Zweiter oder
Dritter waren
e) Pferde mit der niedrigsten Gewinnsumme
Verbleiben nach Anwendung der o.g. Bes
Sonderbestimmungen Gelsenkirchen:
1. Bei Starterangabe ist verbindlich anzugeben, ob das Pferd mit oder ohne Beschlag (Vorder- und
Hinterhufe getrennt) läuft.
Unterbleibt bei Starterangabe der Hinweis bezüglich eines Starts ohne Eisen, wird davon
ausgegangen und besteht die Verpflichtung, dass das Pferd mit komplettem Beschlag an den Start
geht.
Nach dem Tag der Starterangabe ist eine Änderung nicht mehr möglich.
2. Der MELDESCHLUSS (für Pferd und Fahrer!) liegt 2 Stunden vor Start des Rennens, in dem
das entsprechende Pferd startet.
Bitte beachten Sie, dass PMU-Renntage bereits um 17:00 Uhr beginnen!
Nichtstarter sind am Renntag bis spätestens 14 Uhr dem Veranstalter mitzuteilen (sofern möglich
schon früher).
3. Als Starter angegebene Pferde sind zwischen Starterangabe und Rennen in anderen Rennen nicht
teilnahmeberechtigt.
4. Erbringt die Starterangabe für ein PMU-Rennen nicht mindestens 11 Starter,
kann das entsprechende Rennen seinen PMU-Status verlieren. Es wird eventuell als normales
Rennen mit einer Dotation von dann 1.600 Euro gelaufen.
Im Fall, dass an einem Renntag nicht mehr wie gefordert sechs PMU-Rennen durchgeführt werden
können, wird kurzfristig entschieden, ob der Renntag abgesagt werden muss oder bei entsprechend
niedrigen Starterzahlen als Renntag ohne PMU-Bewettbarkeit dennoch abgehalten wird.
5. Eventuell erforderliche Minderungen werden wie folgt vorgenommen:
Werden mehr als 14 Pferde als Starter angegeben, erfolgt eine Minderung in Abweichung zu § 73
Abs. 7 TRO in folgender absteigender Reihenfolge:
a) Pferde, die in den letzten zwei Monaten vor der Starterangabe nicht an Leistungsprüfungen
teilgenommen haben
b) Pferde, die bei den letzten drei Starts in Leistungsprüfungen dreimal nicht Erster, Zweiter
oder Dritter waren
c) Pferde, die bei den letzten drei Starts in Leistungsprüfungen zweimal nicht Erster, Zweiter
oder Dritter waren
d) Pferde, die bei den letzten drei Starts in Leistungsprüfungen einmal nicht Erster, Zweiter oder
Dritter waren
e) Pferde mit der niedrigsten Gewinnsumme
Verbleiben nach Anwendung der o.g. Bes